Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PartsOS & PartsOS Planning
Präambel
PartsCloud stellt Software-as-a-Service-(SaaS)-Lösungen bereit, die darauf ausgelegt sind, After-Sales-Prozesse für seine Kunden zu optimieren und zu vereinfachen. Diese Lösungen umfassen Module für Bestandsplanung, Zollmanagement, Fulfillment-Services sowie weitere Tools zur Verbesserung der betrieblichen Effizienz und zur Reduzierung der Komplexität im After-Sales-Ökosystem des Kunden. Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, die allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen, nach denen PartsCloud seine Services erbringt und der Kunde diese erhält und bezahlt. Diese Services können Softwarezugang, Datenanalyse, Berichterstellung, Integrationen mit Logistikdienstleistern Dritter sowie alle weiteren über die PartsOS-Plattform verfügbaren Angebote umfassen.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
§ 1 Begriffsbestimmungen
1.1 Vereinbarung ist diese AGB.
1.2 PartsCloud ist der Serviceanbieter.
1.3 Services bezeichnet alle in § 2 definierten Leistungen.
1.4 Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr CET.
1.5 Kunde ist jedes Unternehmen, das einen Mastervertrag mit PartsCloud abschließt.
1.6 Implementierungsvertrag ist die optionale Vereinbarung für kundenspezifische Konfigurationen oder Integrationen von Drittanbietern.
1.7 Key Performance Indicators sind spezifische, von der Plattform gemessene Muster, wie z. B. Bestellvolumen bestimmter Waren, Lieferung und Lieferverzögerung.
1.8 Mastervertrag ist der Vertrag, den PartsCloud und der Kunde individuell abschließen. Diese Vereinbarung gilt, soweit es im Mastervertrag an entsprechenden Regelungen fehlt.
1.9 Daten bezeichnet alle hochgeladenen Informationen, z. B. Produktstammdaten (z. B. SKU, Preis, Gewicht, Farbe, Name) und Verbrauchsdaten (z. B. Bestellungen, die enthaltenen SKUs, die Namen der Kunden, die sie bestellt haben, sowie die gezahlten Beträge).
1.10 Kundendaten bezeichnet alle personenbezogenen Daten, einschließlich Daten von Kunden des Kunden.
1.11 Störung (Incident) ist ein unerwartetes Ereignis oder eine Unterbrechung, die den normalen Betrieb der Services beeinträchtigt.
1.12 Plattform bezeichnet stets die PartsOS-Plattform von PartsCloud.
1.13 Parteien dieser Vereinbarung sind PartsCloud und der Kunde.
1.14 Geplante Wartung ist jede geplante Ausfallzeit oder jedes Update bzw. jede Serviceänderung.
1.15 Nachschubinformationen sind Daten, die von PartsCloud in Bezug auf die Lagerbestückung bereitgestellt und im Planungsmodul zur Verfügung gestellt werden. Solche Daten werden IT-gestützt auf Grundlage der Kundendaten generiert und unterliegen daher einer gesonderten Prüfung durch den Kunden.
1.16 Ungeplante Wartung ist jede nicht geplante Ausfallzeit.
1.17 Dritte sind alle Parteien außer PartsCloud und dem Kunden.
1.18 Fulfillment-Daten bezeichnet Informationen im Zusammenhang mit der Verarbeitung, dem Versand und der Lieferung von Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerstandorte, Versanddetails, Tracking-Informationen, Frachtführerdaten und Lieferstatus.
1.19 Zolldaten bezeichnet Informationen, die für die Bearbeitung und Verwaltung zollrelevanter Tätigkeiten erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zollanmeldungen, Produktklassifikationen, Harmonized-System-(HS-)Codes, Ursprungsland, deklarierte Werte sowie alle relevanten Import-/Exportdokumente oder Klassifikationen, die zur Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften erforderlich sind.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Leistungen von PartsCloud
a) PartsCloud stellt Zugang zur Plattform bereit, einer Software-as-a-Service-(SaaS-)Lösung, die zur Optimierung der Bestandsplanung, Bedarfsprognose und Bestandsverwaltung unter Einsatz KI-gestützter Modelle entwickelt wurde. Die Plattform strafft zudem Fulfillment-Prozesse, einschließlich Auftragsabwicklung, Sendungsverfolgung, Zollabwicklung und Integration mit Logistikdienstleistern Dritter, und bietet Echtzeiteinblicke zur Verbesserung der After-Sales-Prozesse. Der Service umfasst Bedarfsprognosen, Bestandsoptimierung, Datenvisualisierung, zollrelevante Tätigkeiten wie Anmeldung und Tarifklassifikation sowie Fulfillment-Services wie Auftragsabwicklung, Versandkoordination und Lieferverfolgung. Diese Services hängen von der Dateneingabe ab, und PartsCloud verarbeitet die Daten lediglich. Daher ist PartsCloud nicht verantwortlich, wenn die Datenausgaben aufgrund falscher oder unzureichender Eingaben fehlerhaft sind.
b) Der Service umfasst außerdem Daten-Uploads und -Downloads sowie die Übertragung von Daten zwischen der PartsOS-API und dem ERP-System des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Verbindung zwischen seinem ERP und der PartsCloud-API herzustellen und aufrechtzuerhalten sowie sicherzustellen, dass sein ERP-System Daten in den vereinbarten Datenformaten liest und schreibt.
c) Zusätzliche Funktionen und Module können je nach Vereinbarung im Mastervertrag bereitgestellt werden.
d) PartsCloud behält sich das Recht vor, die Plattform zu ändern, zu verbessern oder neue Funktionen hinzuzufügen, um die Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen, ohne vorherige Ankündigung.
e) Während das Planungsmodul datengestützte Erkenntnisse und Empfehlungen liefert, ist der Service als Entscheidungsunterstützung gedacht. PartsCloud übernimmt keine Gewähr für die absolute Genauigkeit oder Vollständigkeit von Bedarfsprognosen, Bestandsempfehlungen oder anderen Ausgaben, da diese von Datenqualität, Marktveränderungen und externen Faktoren beeinflusst werden. Die Kunden sind dafür verantwortlich, alle Empfehlungen vor dem Handeln zu prüfen und zu validieren.
2.2 Leistungen von Dritten
PartsCloud kann Dienstleister Dritter einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Services eines bestimmten Dritten. Diese sind ein Zusatz und unterliegen dieser Vereinbarung.
2.3 Kundenspezifische Konfiguration
PartsCloud kann kundenspezifische Konfigurationen anbieten. Die hierfür erbrachten Leistungen und der Support werden im Implementierungsvertrag definiert.
§ 3 Serviceverfügbarkeit
3.1 Die Serviceverfügbarkeit ist gegeben, solange die Plattform zugänglich und nutzbar ist.
3.2 Die Verfügbarkeit der Services darf während der Geschäftszeiten im Durchschnitt nicht unter 96,6 % fallen. Dies umfasst nicht die geplante Wartung gemäß § 3.3 und die ungeplante Wartung gemäß § 3.4.
3.3 Geplante Wartung kann mit einer Mindestvorankündigungsfrist von 72 Stunden gegenüber dem Kunden erfolgen, mit einer maximal zulässigen geplanten Ausfallzeit von 24 Stunden pro Monat. Bevorzugte Wartungszeiten sind an Wochenenden und außerhalb der Geschäftszeiten. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail oder über das Support-Portal.
3.4 Ungeplante Wartung kann durchgeführt werden, wenn PartsCloud nach Bedarf Notfallwartungen vornimmt. Die Benachrichtigung erfolgt so bald wie vernünftigerweise möglich.
§ 4 Supportverfügbarkeit
4.1 Allgemeine Verfügbarkeit
a) Support ist während der Geschäftszeiten per Ticket und E-Mail verfügbar.
b) PartsCloud antwortet auf alle Kundenanfragen per Ticket oder E-Mail innerhalb von 1 Geschäftstag.
c) Telefonischer Support ist auf Best-Effort-Basis oder wie anderweitig vereinbart verfügbar.
4.2 Support bei Störungen
a) Störungen werden nach Auswirkungsgrad priorisiert.
b) Während Serviceunterbrechungen stellt PartsCloud regelmäßige Status-Updates über die Statusseite oder direkte Kommunikation (E-Mail, Teams) bereit.
c) Die Behebungszeit für Störungen beträgt 3 Geschäftstage.
4.3 Abhilfen
Falls PartsCloud die Serviceverfügbarkeit gemäß § 3.2 nicht einhält, werden folgende Abhilfen gewährt: Fällt die Verfügbarkeit auf monatlicher Ebene unter 96,6 %, bleibt aber über 95 %, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 5 % seiner Monatsgebühr. Fällt die Verfügbarkeit unter 95 %, erhöht sich die Gutschrift auf 20 % der Monatsgebühr. Gutschriften dürfen jedoch die Höhe einer Monatsgebühr pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen nachzuweisen, dass PartsCloud durch die Nichteinhaltung der Serviceverfügbarkeit gemäß § 3.2 ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 5 Pflichten des Kunden
5.1 Allgemeine Pflichten
a) Benutzernamen und Passwörter für den Zugriff auf die Services und die Plattform sind vom Kunden sicher und vertraulich zu behandeln.
b) Der Kunde hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
c) Der Kunde hat sicherzustellen, dass hochgeladene oder mit der Plattform geteilte Daten keine Rechte Dritter verletzen.
5.2 Dateneingabe und Nutzung der Datenausgaben
a) Kunden müssen eine genaue und rechtzeitige Eingabe relevanter und/oder angeforderter Daten sicherstellen, um die Wirksamkeit der Plattform zu maximieren.
b) Kunden müssen alle Nachschubinformationen validieren, bevor sie operativ umgesetzt werden. PartsCloud ist nicht verantwortlich für Verluste, die aus der ungeprüften Umsetzung von Nachschubinformationen resultieren.
c) Über die Plattform bereitgestellte Key Performance Indicators (KPIs) werden aus Kundendaten abgeleitet und dienen als Entscheidungsunterstützung. Sie ersetzen keine umfassende betriebliche Analyse durch den Kunden.
d) Kunden sind für die Konfiguration von Benachrichtigungen (Alerts) innerhalb des Systems verantwortlich.
e) Kunden sind dafür verantwortlich, dass geeignete Teammitglieder das Onboarding und die von PartsCloud bereitgestellten Schulungsmaterialien absolvieren. Fehlbedienungen infolge mangelnder Schulung liegen in der Verantwortung des Kunden.
§ 6 Lizenz
6.1 Gewährung und Umfang der Lizenz
PartsCloud gewährt dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zum Zugriff auf die Plattform und zu deren Nutzung ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Die hier gewährte Lizenz ist auf die in § 2 beschriebenen spezifischen Services beschränkt.
6.2 Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde darf nicht:
die Software rückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren;
die Software an Dritte unterlizenzieren, vertreiben oder übertragen;
die Software nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Service zu entwickeln;
die Software in einer Weise nutzen, die geltende Gesetze oder Vorschriften verletzt.
6.3 Updates und Upgrades
PartsCloud kann Updates und Upgrades der Software bereitstellen. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten auch für solche Updates und Upgrades, sofern nicht anders festgelegt.
6.4 Beendigung der Lizenz
Die hier gewährte Lizenz endet automatisch mit dem Ablauf oder der Beendigung des Mastervertrags. Nach Beendigung hat der Kunde jede Nutzung der Software einzustellen und alle sich in seinem Besitz befindlichen Kopien zurückzugeben oder zu vernichten.
§ 7 Vergütung
7.1 Es gelten die im Mastervertrag vereinbarten Preise. Diese verstehen sich in EUR und netto zuzüglich USt. Dem Kunden entstehen keine weiteren Kosten und Gebühren.
7.2 PartsCloud behält sich das Recht vor, Preisänderungen zusammen mit einem Sonderkündigungsrecht des Kunden vorzunehmen. Nimmt der Kunde die Preisänderung nicht an, sind PartsCloud und der Kunde berechtigt, die Vereinbarung und den Mastervertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Macht entweder der Kunde oder PartsCloud von einem solchen Sonderkündigungsrecht Gebrauch, gilt die zum Zeitpunkt der Ausübung des Sonderkündigungsrechts gültige Preismatrix bis zur Beendigung der Vereinbarung und des Mastervertrags.
7.3 Die Preise decken sämtliches Personal, Material und sonstige Leistungen ab, die PartsCloud in der Vorbereitung, Nachbereitung und Durchführung der vertraglichen Services erbringt.
7.4 Die Zahlung hat innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen.
§ 8 Haftung
8.1 Haftung für die Funktionalität der Plattform
a) PartsCloud haftet unbeschränkt, wenn die Plattform nicht wie in dieser Vereinbarung vereinbart genutzt werden kann, jedoch nur:
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
und im Umfang einer von PartsCloud übernommenen Garantie.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von PartsCloud auf den Schaden beschränkt, der vorhersehbar und typisch für die Art des betreffenden Geschäfts ist.
c) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für jede persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und/oder Dritten, die im Auftrag von PartsCloud handeln.
8.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Die Parteien haften einander bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut, jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Haftung für Empfehlungen
a) PartsCloud haftet unbeschränkt, wenn die datengestützten Erkenntnisse und Empfehlungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit fehlerhaft sind. Da gemäß § 2.5 keine Garantie für die Empfehlungen besteht, findet eine Garantiehaftung keine Anwendung.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von PartsCloud auf den Schaden beschränkt, der vorhersehbar und typisch für die Art des betreffenden Geschäfts ist.
c) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für jede persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und/oder Dritten, die im Auftrag von PartsCloud handeln.
8.4 Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt PartsCloud auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter gemäß § 5.1 c) entstehen, und ersetzt PartsCloud alle Schäden und Kosten, die PartsCloud aufgrund der Inanspruchnahme durch den Dritten entstehen, einschließlich etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten für die Rechtsverteidigung.
8.5 Höhere Gewalt
Weder PartsCloud noch der Kunde haften oder gelten als vertragsbrüchig bzw. in Verzug aufgrund einer Verzögerung oder Nichterfüllung der nach dieser Vereinbarung geschuldeten Leistungen, soweit diese auf Ursachen oder Bedingungen beruhen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, solange die Partei alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternimmt, die Ursachen der Nichterfüllung zu vermeiden oder zu beseitigen.
§ 9 Datenschutz von PartsCloud und Lizenzierung
9.1 Regelungen
PartsCloud und der Kunde halten die für sie geltenden Datenschutzvorschriften ein.
9.2 Kundendaten
a) Der Kunde behält das Eigentum an den von ihm auf die Plattform hochgeladenen Daten, einschließlich Bestandsdaten, SKU-Informationen, historischer Nachfragedaten und anderer relevanter Eingaben.
b) Kundendaten werden sicher auf Cloud-basierten Servern und gemäß branchenüblichen Maßnahmen gespeichert.
9.3 Lizenz an Kundendaten
a) Kunden behalten das volle Eigentum an ihren definierten Kundendaten, gewähren PartsCloud jedoch eine beschränkte, widerrufliche, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung anonymisierter Daten zum Zweck der Verbesserung der Plattform und ihrer Funktionen.
b) Alle für das Modelltraining verwendeten Kundendaten werden anonymisiert und aggregiert, um sicherzustellen, dass sie keinem bestimmten Kunden zugeordnet werden können.
c) PartsCloud verarbeitet Kundendaten ausschließlich, um die Plattform und Services bereitzustellen, zu warten und zu verbessern, einschließlich: Erstellung von Bedarfsprognosen, Nachschubempfehlungen und Bestandsanalysen.
d) Kundendaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.
e) Kundendaten werden für die Dauer dieser Vereinbarung aufbewahrt. Kundendaten werden anschließend nach Beendigung entfernt.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit des Kunden
10.1 Der Kunde implementiert und unterhält branchenübliche Datenschutzmaßnahmen, um PartsCloud-Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen.
10.2 Der Kunde bemüht sich nach besten Kräften, PartsCloud unverzüglich über vermutete oder tatsächliche Sicherheitsverletzungen zu informieren und unverzüglich Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
10.3 Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf PartsCloud-Daten nur autorisiertem Personal vorbehalten ist und verwendet branchenübliche Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Branchenstandards in Bezug auf Cybersicherheit und Datenschutz.
10.5 Der Kunde bewertet und adressiert regelmäßig Schwachstellen in seinen Systemen und Anwendungen mithilfe branchenüblicher Tools und Verfahren.
10.6 Der Kunde stellt sicher, dass alle Dritten mit Zugriff auf PartsCloud-Daten diese Cybersicherheitsbestimmungen ebenfalls einhalten.
10.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit von Informationen von PartsCloud unter Verwendung branchenüblicher Schutzmaßnahmen zu wahren.
10.8 Der Kunde führt regelmäßige Cybersicherheitsschulungen für seine Mitarbeitenden durch, um ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein aufrechtzuerhalten.
10.9 Der Kunde stellt sicher, dass PartsCloud-Daten sicher gespeichert werden, unter Verwendung regelmäßig aktualisierter, sicherer Backup-Lösungen. Der Kunde implementiert Datenredundanzpraktiken zum Schutz vor Datenverlust. Wann immer möglich, werden PartsCloud-Daten sowohl im Ruhezustand als auch bei der Übertragung verschlüsselt, gemäß branchenüblichen Verschlüsselungsprotokollen.
§ 11 Rechte an geistigem Eigentum
11.1 Eigentum an vorbestehendem IP
PartsCloud behält alle Rechte, Rechtsansprüche und Beteiligungen an jeglichem geistigen Eigentum, das PartsCloud vor Abschluss dieser Vereinbarung gehörte oder von PartsCloud entwickelt wurde, einschließlich der Marke PartsCloud und der Plattform. Diese Vereinbarung überträgt keine Eigentumsrechte an vorbestehendem IP.
11.2 Eigentum an entwickeltetem IP
Jegliches geistige Eigentum, das PartsCloud im Zuge der Erbringung von Services gemäß dieser Vereinbarung entwickelt, einschließlich der Datenausgaben, steht ausschließlich PartsCloud zu. Dies gilt auch, wenn PartsCloud geistiges Eigentum auf Anfrage des Kunden entwickelt.
11.3 Lizenz
PartsCloud gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, gebührenfreie, weltweit gültige Lizenz gemäß § 6 zur Nutzung des vorbestehenden und des entwickelten IP für interne Geschäftszwecke des Kunden.
11.4 Schutz des IP
Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um das IP von PartsCloud vor unbefugter Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung zu schützen. Der Kunde benachrichtigt PartsCloud unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Verletzung des IP von PartsCloud.
§ 12 Beendigung
12.1 Diese Vereinbarung endet in Abhängigkeit von der vereinbarten Beendigung des Mastervertrags.
12.2 PartsCloud kann diese Vereinbarung und den Mastervertrag im Falle des Missbrauchs der Plattform, unbefugter Änderungen oder der Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung ohne jede Frist kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Etwaige AGB, sei es des Kunden selbst oder der Lieferanten des Kunden, sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn in kundenbezogener Korrespondenz auf sie verwiesen wird.
13.2 Kommunikationsbedingungen
a) Das Kontaktformular ist zur Anforderung von Informationen, zum Stellen von Fragen oder zur Einleitung der Kommunikation zu verwenden. Es ist nur für geschäftliche Anfragen bestimmt.
b) Benachrichtigungen und Kommunikation können über einen oder mehrere der folgenden Kanäle erfolgen: Website, E-Mail, In-App-Benachrichtigung oder Updates auf der offiziellen Website oder im Kundenportal.
c) PartsCloud haftet nicht für ein Ausbleiben des Zugangs zu Benachrichtigungen aufgrund falscher oder veralteter Kontaktdaten, die vom Kunden bereitgestellt wurden.
d) Der Kunde stimmt zu, dass im Rahmen der Kommunikation ausgetauschte Kundendaten von PartsCloud gespeichert und genutzt werden dürfen.
e) Die Sprache der Kommunikation ist Englisch und Deutsch.
13.3 Abtretung
Ohne Zustimmung der anderen Partei ist keine der Parteien berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus der Vereinbarung an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Eine solche Übertragung oder Abtretung ist ohne Zustimmung der anderen Partei unwirksam.
13.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig und/oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen und/oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt die gültige oder durchsetzbare Bestimmung, die dem Zweck und der Absicht der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
13.5 Schriftformklausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die Textform des § 126b BGB genügt zur Wahrung der Schriftform nicht, wohl aber der telekommunikative Austausch handschriftlich oder per Telefax (z. B. DocuSign) unterzeichneter Erklärungen.
13.6 Gerichtsstand
Für europäische Kunden: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das Landgericht Hamburg, Deutschland. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, im Falle eines Rechtsstreits die erforderlichen prozessualen Erklärungen abzugeben, damit der Rechtsstreit ggf. an das internationale Handelsgericht der Kammer für internationale Handelssachen des Landgerichts Hamburg verwiesen wird, sofern ein solches Gericht bei Beginn des Rechtsstreits besteht. Den Parteien bleibt es jedoch unbenommen, einstweiligen Rechtsschutz bei jedem zuständigen Gericht zu suchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Landgericht Hamburg.
Für US-Kunden: Jede Streitigkeit, Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder in Bezug auf diese Vereinbarung und den Mastervertrag ergibt, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung, wird nach den Swiss Rules of International Arbitration der Schweizer Handelskammern entschieden, die am Tag der Einreichung der Schiedsanzeige gemäß diesen Regeln in Kraft sind. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt eins; der Schiedsort ist Frankfurt am Main, Deutschland. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt.
13.7 Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.